Getränke in der Suppenbar

Was es sonst noch so gibt

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Entsprechend § 9 der Zusatzstoff - Zulassungsverordnung müssen Zusatzstoffe

auf Speisekarten kenntlich gemacht werden! Wir verwenden bei der Herstellung unserer

Speisen derartige Zusatzstoffe ausschließlich insofern, dass diese in einigen von uns benutzten Gewürzen enthalten sind. Die Fußnote gibt Aufschluss über die Verkehrsbezeichnung:

1)... mit Geschmacksverstärker     2)... mit Süßungsmitteln     3)... mit Farbstoff

mf... milcheiweißfrei     veg... vegetarisch

Limonaden, Säfte mit Farbstoff, Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel